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trassenfinder arminauth vowe @schulcloud Es ging um DSGVO-Konformität, und die ist definitiv gegeben, wenn ein DPA vorliegt und die Daten in der EU gehostet werden. Das Risiko eines Zugriffs durch US-Ermittlungsbehörden muss man separat bewerten und anderen Anforderungen (wie z.B. der Verfügbarkeit) gegenüberstellen.